Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Jahresende (2026).
Die Kündigung wird gemäß Satzung 3§ Abs. 3.3.1 zu Ende des Jahres wirksam
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Jahresende (2026).
Die Kündigung wird gemäß Satzung 3§ Abs. 3.3.1 zu Ende des Jahres wirksam
Vom 30.07. bis 31.08.2026 befindet sich die Geschäftsstelle in der Sommerpause. In dieser Zeit sind wir per E-Mail eingeschränkt erreichbar.
Mo. von 12:30 – 16:30 Uhr
Do. von 12:30 – 16:30 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
telefonisch:
Di. & Mi. 10:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. 12:30 – 16:30 Uhr
unter: 07243 – 374 155
per Mail:
info@ssv-ettlingen.de